Windpark Karenz

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ABO Wind plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit bis zu vier Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinden Karenz und Grebs-Niendorf. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 39 Hektar und wird derzeit ackerbaulich genutzt. Für den Bau müssten also keine Bäume gerodet werden. Der Eingriff in die Natur bliebe minimal. Die vier Windenergieanlagen würden so viel sauberen Strom produzieren, wie rund 11.000 Haushalte verbrauchen und den Ausstoß von 28.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr einsparen.

Wir sind um größtmögliche Transparenz bemüht. Diese Homepage bietet deshalb Wissenswertes über das Projekt, den aktuellen Planungsstand, Hintergrundinformationen sowie Antworten auf gängige Fragen. Wenn Sie mehr wissen wollen, wenden Sie sich gerne an uns.

Entwicklung
Genehmigungs-verfahren
Aktueller Status
Errichtung
Betrieb

Aktuelles

November 2020: Klage gegen Ablehnung eingereicht

Die Genehmigungsbehörde hat unseren Antrag auf Bau und Betrieb des Windparks Karenz abgelehnt. Aus unserer Sicht ist diese Ablehnung unbegründet. Daher haben wir eine Verpflichtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht.
Auf dieser Website halten wir Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens auf dem Laufenden.

Mai 2018: Offenlage des Antrags

Die zuständigen Behörden haben uns am 24. November 2017 die Vollständigkeit unseres Antrags zum Bau und Betrieb der vier Anlagen des Windparks Karenz bescheinigt. Da wir im Zuge der Planung möglichst transparent vorgehen wollen, haben wir uns bewusst für ein Genehmigungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit entschieden. Daher liegt unser Antrag nun öffentlich aus. Bis zum 14. Juni 2018 können sich alle Interessierten die Antragsunterlagen an folgenden Orten anschauen:

 

1) Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft, Raum S 12, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin

Montag bis Mittwoch: 7:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 - 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr

2) Amt Dömitz-Malliß,
Raum 31,
Goethestraße, 19303 Dömitz

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 7:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 7:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr

 

Wer Einwände gegen das Vorhaben hat, kann dies bis zum 13. Juli 2018 schriftlich bei den genannten Stellen vorbringen.

November 2017: Bescheid über Vollständigkeit der Antragsunterlagen erhalten

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat ABO Wind als zuständige Genehmigungsbehörde am 24. November 2017 die Vollständigkeit des Genehmigungsantrags bestätigt. Am 29. November wurden die Antragsunterlagen an die zu beteiligenden Behörden verschickt.

September 2017: Dialog auf Augenhöhe in Niendorf

(Wiesbaden/Niendorf, 25. September 2017) Am vergangenen Freitag haben sich rund 50 Leute auf der Infomesse in Niendorf über die Windkraftplanung in der Region Karenz informiert. Planer und Bauleiter von ABO Wind, Naturschutzexperten, Schall- und Schattengutachter sowie Vertreter der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern standen von 16 bis 20 Uhr für persönliche Gespräche zur Verfügung. Die Volksolidarität sorgte für Imbiss und Getränke. „Uns ist es wichtig, im Zuge unserer Planungen möglichst transparent vorzugehen. Ich freue mich daher, dass so viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit genutzt haben, ihre Fragen im persönlichen Dialog zu klären“, sagt ABO Wind-Projektleiter Alexander Seidel.

„Ich finde es toll, dass ich meine Fragen hier direkt vor Ort stellen kann. Es ist immer besser, Dinge im persönlichen Gespräch zu klären“, sagt Jürgen Grevsmühl. Auch Projektleiter Seidel zieht ein positives Fazit: „Die Leute haben interessiert nachgefragt und ich denke, wir konnten viele Vorurteile gegenüber der Windenergie entkräften.“

ABO Wind plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit vier Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinden Karenz und Grebs-Niendorf. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 39 Hektar und wird derzeit ackerbaulich genutzt. Für den Bau müssten also keine Bäume gerodet werden. Der Eingriff in die Natur bliebe minimal. Die vier Windenergieanlagen würden so viel sauberen Strom produzieren wie rund 11.000 Haushalte verbrauchen und den Ausstoß von 28.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr einsparen. Die Website www.windpark-karenz.de bietet seit August aktuelle Informationen zu dem Projekt und ein Kontaktformular für Fragen.

August 2017: ABO Wind lädt am 22. September zur Infomesse nach Niendorf

ABO Wind lädt alle Bürgerinnen und Bürger am 22. September von 16 bis 20 Uhr zur Infomesse in die Mehrzweckgebäude Niendorf (Lindenstr. 6a, 19294 Niendorf an der Rögnitz) ein. Dabei können Anwohner und Planer ins persönliche Gespräch kommen. An verschiedenen Ständen zu Themen wie etwa Naturschutz, Schall oder Schattenwurf können Interessierte nachfragen und Unklarheiten mit Fachleuten besprechen. „Wir möchten, dass die Bewohner der Region über unsere Planungen Bescheid wissen und uns auch als Ansprechpartner kennenlernen“, erläuterte Seidel: „An einem sachlichen Austausch auf Augenhöhe sind wir sehr interessiert. Daher freuen wir uns auf möglichst viele Besucher der Infomesse.“ Der Eintritt ist selbstverständlich frei. Für Getränke und einen Imbiss ist gesorgt.

Juni 2017: Genehmigungsantrag gestellt

ABO Wind hat im Juni 2017 den Antrag auf Bau und Genehmigung des Windparks Karenz beim staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg eingereicht. „Wir rechnen mit der Genehmigung Mitte 2018“, sagt Projektleiter Alexander Seidel.

Bürgerinnen und Bürger können sich auf dieser Internetseite über die aktuellen Planungen informieren. „Außerdem laden wir am 22. September zu einer Infomesse vor Ort ein, bei der wir Planer und andere Experten für persönliche Gespräche mit Interessierten zur Verfügung stehen“, sagt Seidel.

 

 

Projektinfos

Standort

Windpark Karenz

Das Plangebiet hat eine Größe von circa 39 Hektar, wird derzeit ackerbaulich genutzt und befindet sich im Süden des Landkreises Ludwigslust-Parchim auf Gemarkungen der Gemeinden Karenz und Grebs-Niendorf. Es liegt etwa auf halber Strecke zwischen Dömitz und Ludwigslust. Der Standort bietet hervorragende Voraussetzungen, um dort mit der Kraft des Windes Strom zu erzeugen. 

Ein guter Standort für Windkraft

Wir planen mit vier Windenergieanlagen der 3-MW-Klasse. Sie haben eine Nabenhöhe von maximal 165 Metern und liegen über 1.050 Meter von der nächstgelegenen Wohnbebauung entfernt. Das verhindert eine so genannte bedrängende Wirkung des Windparks und stellt sicher, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind. Der Windpark soll auf Äckern entstehen. Es müssen also keine Bäume für den Bau gerodet werden. Der Eingriff in die Natur bleibt minimal.

 

Anlagentyp

Derzeit befinden wir uns in einem sehr frühen Planungsstadium. Der Anlagentyp kann sich im Laufe des Verfahren noch ändern.

Anzahl 4 WEA
Anlagentyp N131
Nabenhöhe 165 Meter
Rotordurchmesser 131 Meter
Gesamthöhe 231 Meter
Nennleistung 3,3 MW
Gesamtleistung 13,2 MW

Visualisierungen

Die dargestellten Visualisierungen geben einen perspektivisch korrekten Eindruck von dem zukünftigen Windpark. Durch Anklicken werden sie vergrößert dargestellt. Die Übersichtskarte zeigt die Fotopunkte, von denen aus die Visualisierungen aufgenommen wurden.

Übersichtskarte

 

Zeitplan

--> Wir hoffen, dass wir zeitnah ein Gerichtsurteil zu unseren Gunsten erhalten und die Umsetzung des Projekts anschließend fortführen können.

Hintergrund

Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern ist mit 71 Einwohner pro Quadratkilometer das am dünnsten besiedelte Bundesland Deutschlands. Bis zum Ende des Jahres 2019 wurden dort 1.942 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 3.473 Megawatt installiert. Würden nur zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie freigegeben, ließe sich die installierte Leistung problemlos auf 4.500 Megawatt steigern. Zudem sind viele Windparks in Mecklenburg-Vorpommern schon sehr alt. Beim so genannten Repowering werden diese alten Anlagen durch neue, deutlich leistungsstärkere ausgetauscht. So erzielen weniger Windenergieanlagen mehr Leistung als zuvor. Im Jahr 2017 erzeugten die Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern 7.628 Gigawattstunden Strom. Das waren 48,2 Prozent der Bruttostromerzeugung. 7.520 Menschen sind in dem Bundesland im Wind-Sektor beschäftigt. 

 

Fragen und Antworten zur Windkraft in Karenz

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zum Windpark Karenz möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

Name (optional)
Wohnort (optional)
E-Mail-Adresse* (Pflichtfeld)

Ihre Frage zur Windenergie in Karenz:



Häufige Fragen

Wie können sich Bürger über den Windpark informieren?

Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.

Hier finden Sie einige Beispiele aus anderen Regionen: 
Infomesse in NRW 
Windparkeinweihung im hessischen Kirchhain

 

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks Karenz fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinden Karenz und Grebs-Niendorf sind beispielsweise Einnahmen aus den Sondernutzungsverträgen sowie Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Wind nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren. Weiterhin sind gemäß dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz die Gemeinden und Bürger in einem Umkreis von fünf Kilometern an dem Windpark Karenz zu beteiligen.

Stimmt es, dass in den Anlagen die seltene Erde Neodym enthalten ist?

ABO Wind wird in Karenz voraussichtlich Anlagen vom Typ N131 errichten. In diesen Anlagen des Herstellers Nordex wird ein so genannter "doppeltgespeister Asynchrongenerator" eingesetzt, der kein Neodym enthält. Neodym zählt zu den seltenen Erden und wird vor allem in einigen wenigen getriebelosen Windrädern eingesetzt, die meisten Hersteller verzichten inzwischen aber ganz darauf. Neodym selbst ist nicht radioaktiv. Allerdings entstehen beim Abbauprozess giftige Stoffe und es wird radioaktives Uran und Thorium freigesetzt, die im schlimmsten Fall am Abbauort ins Grundwasser gelangen könnten. Neodym wird hauptsächlich in China abgebaut.

Wie viel Raum benötigt der Kranstellplatz?

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 2.000 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder aufgeforstet werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung.

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Wind eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Karenz geplanten kommen sogar auf eine Leistung von 3.300 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.

Bis in welche Tiefe müssen die Fundamente zurückgebaut werden?

Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich ABO Wind, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.

Wie sicher sind Windenergieanlagen?

Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Wind individuelle Brandschutzkonzepte mit den örtlichen Behörden, damit diese im Notfall schnell und effizient reagieren können. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.

Welche Maßnahmen sind gegen Eisschlag bei Windkraftanlagen vorgesehen?

Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.

Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.

Bleibt der Strom in der Region?

Die vier, auf der Potenzialfläche Karenz geplanten Windenergieanlagen, würden klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Karenz geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

ein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2013 steuerte die Windkraft an Land rund 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende. Dem derzeit im Bau befindliche AKW Hinkley Point C in Großbritannien wird ein Abnahmepreis von 11 Cent pro Kilowattstunde garantiert, um es wirtschaftlich betreiben zu können. Zum Vergleich: der durchschnittliche Zuschlagwert in der 1. Ausschreibungsrunde für Wind an Land betrug 5,71 Cent pro Kilowattstunde, in der zweiten sogar nur knapp 4,3 Cent.

Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden.

Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann und abgeschaltet werden müssen.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt.

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.

Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.

Mindern Windkraftanlagen den Wert von Immobilien?

Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.

Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.

Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. 

Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls im Windpark Karenz wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden. 

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts
Industriegebiet 70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

 

Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast (also mit maximal möglicher Leistung) laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm. In den umliegenden Ortschaften Menkendorf, Grebs, Karenz und Bresegard bei Eldena werden die oben genannten Richtwerte unterschritten.

 

Wird die Wasserqualität durch den Bau des Windparks beeinträchtigt?

Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.abo-wind.com/tourismus.

Gibt es Einschränkungen für Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer oder Jogger?

Nein. Es gibt keine Einschränkungen für den Aufenthalt rund um die Anlagenstandorte. Für das Risiko, dass sich im Winter bei bestimmten Wetterlagen Eis an den Rotorblättern bildet, das durch die Drehbewegungen auch weiter entfernt auf den Boden auftreffen kann, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den zuständigen Behörden ein Konzept zur Risikominimierung erarbeitet. Zudem werden Eiswurf-Warnschilder aufgestellt.

Kann der Windpark durch Versiegelungen des Bodens Einfluss auf das Grundwasser nehmen?

Grundwasserschutz ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Die möglichen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das Grundwasser werden im Rahmen des Verfahrens umfassend geprüft. Gegebenenfalls werden dem Betreiber in der Genehmigung Auflagen zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes auferlegt.

Kann die Fläche rund um die Anlagen weiterhin wie gewohnt genutzt werden?

Ja, das Gelände rund um die Standorte kann wie vorher landwirtschaftlich genutzt werden.

Mindern Windkraftanlagen den Wert von Immobilien?

Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Ein wichtiger Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen: Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Aurich, hat in seinem Grundstücksmarktbericht von Februar 2015 darlegen können, dass Windenergieanlagen keine negativen Auswirkungen auf die Kaufpreise benachbarter Häuser hatten. Der Untersuchungszeitraum belief sich auf die Jahre 2005 bis 2012. In der untersuchten Region stehen zahlreiche Windenergieanlagen.

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine Studie der Stadt Aachen aus dem Jahr 2011. Deren Ergebnis: Es kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass eine Beeinflussung des Grundstücksmarktes durch die Windkraftanlagen in den untersuchten Lagen nicht vorhanden ist.

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Wind mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.

Kontakt

Alexander Seidel

Alexander Seidel
Senior Projektleiter

Tel. +49 30 921 074-912
Fax +49 611 267 65-599
alexander.seidel(at)abo-wind.de

Dr. Daniel Duben

Dr. Daniel Duben
Pressesprecher

Tel. +49 152 567 11 577
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)abo-wind.de

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